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Wie ist das mit der DSGVO bei KI-Bildbearbeitung?

Objektfotos enthalten meist keine personenbezogenen Daten, daher spielt die DSGVO dort selten eine Rolle. Worauf Sie schon achten sollten: erkennbar abgebildete Personen, Namensschilder, Post auf der Fußmatte und Fotos an der Wand. Die nehmen Sie besser heraus, bevor Sie veröffentlichen.

Die DSGVO betrifft Daten, mit denen eine Person erkennbar ist. Ein leeres Wohnzimmer fällt nicht darunter. Ein Foto, auf dem die Bewohnerin zu sehen ist oder auf dem der Name am Briefkasten lesbar ist, schon.

Im Fotostudio können Sie mit dem Aufräumen-Werkzeug persönliche Gegenstände aus dem Bild nehmen — Familienfotos, Post, Namensschilder. Das ist nicht nur anständig gegenüber den Bewohnern, es macht das Foto auch ruhiger und es verkauft besser.

Vastgoedstudio ist ein Angebot von NovaVenture mit Sitz in den Niederlanden, also innerhalb der EU. Was wir mit Ihren Daten tun, steht in der Datenschutzerklärung; die Anbieterangaben stehen im Impressum.

Worauf Sie achten

  • Nehmen Sie erkennbare Personen aus dem Bild, bevor Sie veröffentlichen
  • Achten Sie auf Namensschilder, Post und persönliche Fotos an der Wand
  • Holen Sie das Einverständnis der Bewohner ein, bevor Sie Fotos ihrer Sachen veröffentlichen

Noch nachgefragt

Darf ich Fotos mit den Bewohnern darauf verwenden?

Nur mit deren Einverständnis. Einfacher ist es, sie aus dem Bild zu nehmen — das geht mit dem Aufräumen-Werkzeug.

Wo werden meine Fotos verarbeitet?

Das ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben. Brauchen Sie für Ihr Verarbeitungsverzeichnis eine bestimmte Angabe, erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

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Ist Ihre Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite — wir antworten am selben Werktag.